Wallbox im Mehrfamilienhaus, wir halten interessannte und kostengünstige Lösungsansätze bereit.
Seit 2020 haben sowohl Mieter als auch Eigentümer in Mehrfamilienhäusern einen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektroautos. Um dies zu erreichen, muss in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein entsprechender Antrag eingereicht werden, der rechtzeitig vor der nächsten Eigentümerversammlung vorliegen sollte. In der Regel wird eine Ladeeinrichtung beim Objektverwaltung angefragt und diese leitet dann alles weiter. Anschließend muss sich die WEG mit der Ladeinfrastruktur für die gemeinsame Tiefgarage auseinandersetzen.Die Eigentümergemeinschaft hat ein Mitspracherecht in Bezug auf die Ladeinfrastruktur. Zwar kann die WEG diese nicht ablehnen, jedoch ist sie befugt, die Ausführung der Installationsmaßnahmen mitzubestimmen. So hat die Gemeinschaft beispielsweise Einfluss darauf, wie viele Stellplätze mit einer Wallbox ausgestattet werden sollen.
Wir können prüfen welche Möglichkeiten es für Gemeinschafts Parkflächen gibt. Hier halten wir sehr gute Lösungsansätze bereit. Gerne werden Konzepte gewählt, wo jeder eine Vorbereitung für Wallboxladestation installiert bekommen kann. Hier bietet sich eine einheitliche Struktur an. So vermeiden wir unnötige Kosten für einen zusätzlichen Hausanschluss. Gerne werden auch abschließbare Steckdosen gewünscht, umt hier ein E-Fahrad zu laden.
Jede Wallbox sollte eine eigenständige Leitung erhalten, ob außen oder Garagenanlage. Mit einer besonderen Versorgungsleitung kann eine spezielle Wallbox-Anlage integriert werden, die geladenen Leistungen werden getrennt abgerechnet. Wenn möglich sollte jeder Nutzer seinen eigenen Zählerabgang nutzen. Die andere Variante ist der Gemeinschaftsanschluss. Die Lastenverteilung und Gesamtlast spielen dabei keine Rolle. Es wird ein dynamisches Lastmanagement eingesetzt, welches die Last automatisch kontrolliert. Das automatische Abrechnungssystem erfasst die Kosten der einzelnen Nutzer am Gemeinschaftsanschluss um auch hier für eine Rückvergütung der Ladekosten zu sorgen.
Auch Dienstwagenfahrer von E-Autos können eine Rückvergütung der Ladekosten erhalten, ein Abrechnungssystem kann integriert werden.
Eine mögliche Förderung für das Vorhaben können wir gerne prüfen
Für Fragen: kontakt ( at ) ladepunkte24.de Phone: 041 52 84 25 61
Alle Vermieter können Ihren Mietern eine Ladelösung anbieten.
Dabei sorgt ein automatisches Abrechnungssystem für die Zugänge und die Erstattung der Ladekosten. Welche Förderung Sie erhalten könnten, prüfen wir gerne. Die Ladestationen sind intelligent, einheitlich, robust und einfach zu bedienen. Alles in einem für Sie ein rundum sorgloses Paket. Die Abrechnung der geladenen Leistung wird dem Mieter direkt berechnet und Ihnen vergütet. Hierbei können Sie Ihr Kerngeschäft erweitern.
Für Neubauten empfehlen wir die Einrichtung oder Vorbereitung für eine Ladeinfrastruktur. Hier hat der Gesetzgeber schon bauliche Vorgaben verabschiedet.
Verschiedene Lösungsansätze können angeboten werden.
Bei einem Beratungsgespräch können wir genau klären was möglich ist. Wir Beraten vor Ort.