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Förderung Elektroauto Ladeeinrichtung

 

 

Der Bau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern lohnt sich nun noch stärker. Das neue Förderprogramm des Bundes finanziert je nach Vorhaben neben den Ladepunkten auch Teile der erforderlichen Technik sowie Leitungen.

Die Bundesregierung stellt dieses Jahr erneut Gelder für Immobilien im Bereich Elektromobilität bereit, wie im „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ festgelegt. Anträge nehmen die Behörden ab dem 15. April 2026 entgegen. Da die Reihenfolge des Eingangs über die Zusage entscheidet, empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung.

Diese Pläne verfolgt die Bundesregierung für die Unterstützung von Immobilien:

Im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 steht geschrieben:

„E-Auto-Besitzer laden ihre Fahrzeuge am liebsten und häufigsten direkt am eigenen Wohnhaus. Menschen in Häusern mit mehreren Wohnungen fehlt oft noch der Zugang zu solchen Anschlüssen.

Um Eigentümer zur Investition zu bewegen...Genau diese Förderungen gehen jetzt an den Start. Damit soll die Investitionsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer gesteigert und den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern beschleunigt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat nun verkündet: Es wird 500 Millionen Euro für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern geben.

Förderungen: Das wird 2026 in Immobilien gefördert

In der Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern des Bundesministerium für Verkehr (BMV) vom 24. März 2026 heißt es:

"Zuwendungszweck ist die Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur beziehungsweise die vorbereitende Vorverkabelung von Stellplätzen in und an diesen Gebäuden."

Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

 

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt

 

Gefördert werden grundsätzlich:

  • die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder CCS-Anschluss sowie die dazugehörige technische Ausrüstung,
  • der Netzanschluss und die Installation elektrischer oder anderer Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren, die erforderlich sind, um die Ladeinfrastruktur ans Netz oder an eine lokale Anlage zur Speicherung von Strom anzuschließen,
  • zum Aufbau der Ladeinfrastruktur notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen.

Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Leasingraten oder Mietkosten sind ebenfalls nicht förderfähig.

Wer ist förderberechtigt?

Das Förderprogramm umfasst drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Warum jetzt investieren? Darum solltest du die Förderungen nutzen

Es lohnt sich als Eigentümer:in auf jeden Fall, die kommende Förderung mitzunehmen. Denn das nationale GEIG und die EPBD-Richtlinie der EU sehen Anforderungen für Immobilien vor, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden müssen. Da bietet es sich an, für das Nach- und Aufrüsten der Immobilien den kommenden Förderungsaufruf zu nutzen.  

Was sagt die EPBD-Richtlinie?

Die „Energy Performance of Buildings Directive” (EPBD) wurde 2024 überarbeitet und verabschiedet und ist die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie sind Maßnahmen zur Infrastruktur für E-Mobilität in Gebäuden. Im Vergleich zum deutschen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sieht die EPBD-Richtlinie deutlich höhere Anforderungen an Gebäude (Wohngebäude ebenso wie Gewerbeimmobilien) vor, was die Ausstattung mit Ladepunkten und Infrastruktur angeht.

Anforderungen der EPBD

  • Für neue oder renovierte Gewerbeimmo mit mehr als 5 Stellplätzen: Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 Prozent der Stellplätze oder mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze
  • Für neue oder renovierte größere Bürogebäude: Leitungsinfrastruktur für +50 Prozent der Stellplätze, mindestens jeder zweite Stellplatz soll einen Ladepunkt haben
  • Neue oder renovierte Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent und Leitungsinfrastruktur für die restlichen Stellplätze
  • Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen: Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 Prozent und mindestens ein Ladepunkt je 10 Stellplätze bis 2027

Wer bislang lediglich die Vorgaben des aktuellen GEIG erfüllt, wird also früher oder später nachrüsten müssen. Die Richtlinien der EPBD müssen bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführt werden – eine Überarbeitung des GEIG steht also an und eine Verschärfung der Vorgaben ist realistisch, um die EPBD-Quoten zu erreichen.

Was könnte da gelegener kommen, als eine Förderung, um genau diese strengeren Vorgaben in der eigenen Immobilie umzusetzen?

"Ladeinfrastruktur ist längst kein Luxusprojekt mehr, sondern eine zukunftsorientierte Investition in die Attraktivität und den Wert einer Immobilie. Ob für Selbstnutzer, Kapitalanleger oder Vermieter – wer jetzt handelt, verschafft seiner Immobilie einen handfesten Standortvorteil."

Roland Esser, Key Account Manager Real Estate,

The Mobility House Solutions

Zusammenfassung: Das Wichtigste zur WEG-Förderung in Kürze

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  • Die Antragstellung für die WEG-Förderung ist ab dem 15.04.2026 möglich. Wir unterstützen euch gerne bei der Planung, um eine rechtzeitige Antragstellung zu ermöglichen!

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  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Eingangsreihenfolge der Anträge – first come, first serve! Kostenvoranschlag, Antrag und WEG-Beschluss müssen daher gut vorbereitet sein, damit die Fristen eingehalten werden können.

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  • Die Förderhöhe beträgt 1.300 bis 2.000 Euro pro elektrifizierten Stellplatz.

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  • Bis zu 100 Prozent der Kostenübernahme für Ladepunkte ist möglich.

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  • Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Die Fördermittel werden nach der Umsetzung und Prüfung der Ladeinfrastruktur ausgezahlt.

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